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Abwasserentsorgung

Der Bau des Abwasserkanals Burggen-Tannenberg ist seit einiger Zeit abgeschlossen. Im Großen und Ganzen läuft unsere Kläranlage gut. Hin und wieder gibt es aber doch kleinere Störungen die zu vermeiden wären, wenn von den Bürgern besser darauf geachtet würde, dass nicht Dinge in die Kanalisation gelangen, die nicht eingeleitet werden sollten. So z.B. Wattestäbchen, die durch die Öffnungen des Siebrechens in den Fettabscheider gelangen. Wattestäbchen gehören in die Mülltonne!

Die größten Probleme bereitet dem Klärwärter aber das Fett im Abwasser. Bereits in mehreren Mitteilungsblättern wurde an die Bürger appelliert, keine Fett- und Speiseölreste in das Klo oder den Ausguss zu schütten. Wie Untersuchungen der Fettklumpen ergeben haben, ist das Schlachthaus - wie von einigen vermutet - nicht Verursacher der Kanalverstopfungen  durch Fettklumpen. Im Schlachthaus ist ein Fettabscheider installiert, der regelmäßig geleert wird. Bitte nachfolgenden Presseartikel zum Thema Umweltschutz beachten.

"Bratfett nicht in den Ausguss kippen - Immer häufiger werden deutsche Abwasserleitungen durch Fettablagerungen blockiert. Der Grund: In Haushalten und gastronomischen Betrieben werden Fett und Öl aus Bratpfannen und Friteusen nach dem Kochen einfach in den Ausguss geschüttet. Kommt Fett aber mit kaltem Wasser in Berührung, stockt es und wird fest. An den Innenseiten der Abflussrohre bilden sich - ähnlich wie bei Blutgefäßen - Fettablagerungen, die den Durchmesser immer mehr verringern und damit den Durchfluss behindern. Irgendwann sind die Rohre so dicht, dass das Abwasser nicht mehr fließt. Deshalb: Fett immer mit einem Küchentuch aufnehmen und in den Hausmüll werfen."

 

 

Abwasserentsorgung und Wasserversorgung Haslach

Die Planung für die zentrale Abwasserentsorgung sowie die neue Wasserversorgung Haslach liegt im Wasserwirtschaftsamt. Das Kanalnetz von Haslach wird an den Abwasserkanal Bernbeuren angeschlossen. Zusammen mit der Schmutzwasserkanalisation soll auch die Trinkwasserleitung neu gebaut werden. Die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser erfolgt dann ebenfalls über Bernbeuren. Der Baubeginn ist noch offen, bisher gibt es keine staatliche Förderzusage.

 

 

Fragebogen Schulungsbedarf EDV

Im Rahmen von Schulungen und Vorträgen soll allen Interessierten der Einstieg, für den Umgang mit PC, Internet und der gängigen Anwendersoftware zu erlernen, ermöglicht werden. Die  Schulungen werden von Dozenten der VHS Schongau im Computerraum der Volksschule Altenstadt oder Lechbruck abgehalten. Um nicht an den Bedürfnissen vorbeizuplanen, bitten wir alle Interessierten, den beiliegenden Fragebogen ausgefüllt bis zum 15. Juni 2004 in der Gemeindekanzlei abzugeben. Dadurch erfahren wir auch, wie groß die Nachfrage überhaupt ist.

 

 

Besuch aus unserer Partnergemeinde Nesmy

Um die bestehenden Kontakte und Freundschaften weiter zu vertiefen, besucht uns die Partnergemeinde aus Nesmy Die Gäste werden am Rosstag vom 10.-13. September 2004 bei uns sein.

Damit wir alle Gäste privat unterbringen können, suchen wir noch Gastfamilien.

Weitere Informationen erhalten Sie bei: Helmut Höfler (Tel. 1430), Schuster Günther (Tel. 1666), Nägelein Therese (Tel. 8167).

 

 

Europawahl am 13. Juni 2004

Am 13. Juni findet von 8.00 bis 18.00 Uhr die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die EU ist der weltweit größte supranationale Zusammenschluss auf freiwilliger und friedlicher Basis mit hoch entwickelten Strukturen; mit der Osterweiterung wird ihre Bevölkerung auf über 451 Millionen Bürgerinnen und Bürger anwachsen. Die EU prägt nicht nur unsere Gegenwart, sie bestimmt auch unsere Zukunft. Deshalb bitten wir Sie, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen:

-  Jeder Wähler hat nur eine Stimme, er kann nur eine Liste als Ganzes ankreuzen.

-  Wahlalter: Wählen und gewählt werden können deutsche Staatsangehörige und hier lebende Bürger aus anderen EU-Ländern, die mindestens 18 Jahre alt sind.

-  Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von EU-Mitgliedsstaaten haben die Alternative, ihr aktives und passives Wahlrecht entweder in dem Land auszuüben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, wo sie ihren Wohnsitz haben.

-  Wählen kann man persönlich am 13. Juni 2004 in dem Wahlbezirk, in dem man ins Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Es ist auch Briefwahl möglich. Dazu ist ein Wahlschein zu beantragen. Damit kann man per Brief oder persönlich in jedem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, wo der Wahlschein ausgestellt wurde, wählen.

 

 

Steuern und Abgaben

Am 15. Mai 2004 werden zur Zahlung fällig:

Grundsteuer  2. Rate 2004   Gewerbesteuer 2. Rate 2004

Wasser-Vorauszahlung   Kanal-Vorauszahlung

Hundesteuer 2004    Friedhofsunterhalt 2004

Die  Konten der Zahlungspflichtigen mit Abbuchungssauftrag werden zum 15. Mai 2004 belastet.

 

 

Lohnsteuerkarten 2003

Sicherung der Rückgabe der Lohnsteuerkarten 2003. Für das Kalenderjahr 2003  wird wieder eine Lohnsteuerstatistik durchgeführt, deren Ergebnisse  die  Grundlage für die Ermittlung der Schlüsselzahlen zur Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer bilden. Jede Lohnsteuerkarte, die nach Ablauf des Kalenderjahres 2003 nicht an das Finanzamt zurückgegeben wird, fehlt in der Statistik und damit in der Berechnung des Gemeindeanteils für die betroffene Gemeinde.  Bitte geben Sie deshalb die Lohnsteuerkarte 2003 bis spätestens 15.10.2004 zurück. Alle für das  Kalenderjahr  2003  ausgestellten  Lohnsteuerkarten sind nach §  41 b  Abs. 1 Einkommensteuergesetz und den Vereinbarungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach  Ablauf des Kalenderjahres  2003 dem Finanzamt  zu übertragen: dies betrifft auch die Lohnsteuerkarten derjenigen Arbeitnehmer,

- die ihre Lohnsteuerkarte nicht für den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder  die Einkommensteuer-Veranlagung benötigen,

- deren  Lohnsteuerkarten, aus welchen Gründen auch immer, 2003 ohne Eintragung geblieben sind,

- die  nur  zeitweilig  oder  kurzfristig  beschäftigt  waren und aufgrund  niedrigem Bruttoarbeitslohn keine Lohnsteuer zu zahlen hatten.

Die  Lohnsteuerkarten/-belege 2003 sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung  des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte (mit Eintrag)  mindert die Steuereinnahmen der betreffenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich zum Nachteil aller Einwohner aus. Außerdem wird anhand der  zurückgegebenen  Lohnsteuerkarten/-belege erneut eine Lohnsteuerstatistik durchgeführt, deren Daten für finanz- und wirtschaftspolitische Zwecke von besonderer Bedeutung sind: Sie geben Aufschluss über die Einkommensverteilung und  Steuerbelastung  und liefern somit wichtige Hinweise für steuerpolitische Überlegungen und Entscheidungen. Nicht zuletzt dienen die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte  2003  auch der Ermittlung des dem Land Bayern zustehenden Zerlegungsanteils an der Lohnsteuer.

 

 

Nacheichtermin für 2004

Das Eichamt München-Traunstein gibt bekannt, dass die nächste örtliche Nacheichung am Donnerstag, 01.07.2004

 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr für Blutdruckmessgeräte

 von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr für Blutdruckmessgeräte und

 von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr für Waagen und Gewichte

im Eichlokal -bitte bei der Stadt Schongau erfragen- in Schongau stattfindet.

Außerdem bietet das Eichamt die Möglichkeit, dass auch Privatpersonen gegen Entgelt ihre Blutdruckmessgeräte überprüfen lassen können. Die bereits erfassten Eichpflichtigen benachrichtigt das Eichamt.

 

 

Beteiligung an der Solarbundesliga

Wir bitten alle Burggener, Tannenberger und Haslacher, die Besitzer von Solaranlagen (Warmwasser oder / und Photovoltaik) sind, um Meldung ihrer Anlagen.

Warmwasser (Fläche der Kollektoren) in m², Photovoltaik (Leistung) im kWp.

Gemeinsam wollen wir versuchen, Burggen unter die ersten der Solarbundesliga zu platzieren. Meldung bitte schriftlich oder telefonisch an die Gemeinde Burggen, Füssener Str. 14, Tel. 251, Fax 1582.

 

 

Fuchsbandwurm . Mitteilung des Gesundheitsamtes

Untersuchungen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zeigen, dass der Fuchsbandwurm in ganz Bayern vorkommt, wobei die Befallsraten regional sehr unterschiedlich sind. Im Landesdurchschnitt sind 28,5 %, in Oberbayern 28,9 % der Füchse mit dem Fuchsbandwurm befallen. Im Landkreis Weilheim-Schongau wurden bis zum Oktober 2003 insgesamt 253 Füchse untersucht, bei 96 konnte ein Befall mit Echinokokkose multilocularis festgestellt werden, dies entspricht einem Prozentsatz von 37,9 %. In Europa wurden von 1982 bis 2000 559 Erkrankungen bekannt, in Deutschland davon 132, jährlich kommen in Bayern 2- 7 Neuerkrankungen dazu. Im Landkreis Weilheim-Schongau wissen wir von 7 Erkrankungsfällen, wobei sich vier Personen mit großer Wahrscheinlichkeit angesteckt haben.

Als Infektionsweg dürfte am häufigsten der Verzehr von mit Fuchskot bzw. Bandwurmeiern verunreinigte Lebensmittel, z.B. niedrig hängende Früchte wie Erdbeeren oder Heidelbeeren sowie Pilze, in Betracht kommen. Eine Infektionsgefahr besteht ebenso für die Besitzer von Katzen und Hunden, die sich durch die Aufnahme befallener Zwischenwirte (u.a. Mäuse) infiziert haben.

Wie kann ich mich schützen: 

- Fallobst, in Bodennähe wachsende Beeren und Früchte sowie Salat und andere essbaren Pflanzenteile sollten vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden. Dies mindert das Ansteckungsrisiko deutlich. Beim Sammeln ist zu beachten, dass sich Fuchsbandwurmeier an kühlen, schattigen und feuchten Stellen des Bodens wochenlang halten können. An trockenen, der Sonneneinstrahlung ausgesetzten Stellen hingegen sind die Fuchsbandwurmeier kaum mehr als zwei Tage überlebensfähig. Eine Übertragung über Pilze wurde zwar bisher nicht nachgewiesen, ist aber nicht auszuschließen. Sie sollten daher nicht roh verzehrt werden.

- Gekochte, gebratene, gebackene oder sonst wie erhitzte Lebensmittel stellen keine Gefährdung dar, da Fuchsbandwurmeier bei Temperaturen über 50°C in wenigen Minuten und bei solchen über 70°C sofort abgetötet werden. Tiefgefrieren bei minus 20°C tötet die Eier des Fuchsbandwurmes nicht ab.

- Nach Arbeiten mit Erde (z.B. Wald- und Gartenarbeiten) sollten jeweils die Hände gründlich  gewaschen werden.

- Die üblichen Desinfektionsmittel sind gegen Fuchsbandwurmeier wirkungslos.

- Hunde und Katzen sollten, sofern sie Gelegenheit haben, Kleinsäuger zu verzehren, regelmäßig, am besten alle 3 Wochen, entwurmt werden.

- Nach dem Kontakt mit Hunden und Katzen sollten grundsätzlich die Hände gewaschen werden.

- Tot aufgefundene oder bei der Jagd erlegte Füchse sollen nur mit Plastikhandschuhen angefasst, nicht abgebalgt und nur in Plastiksäcken transportiert werden. Mit den Tieren in Berührung gekommene Körperteile sind gründlich zu waschen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes unter Tel.Nr.: 0881/681-600 gern zur Verfügung.