Wie bereits im Mitteilungsblatt vom Dezember 2004 berichtet, wurde noch im letzten Jahr der Planungsauftrag für den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens an das Ing. Büro Ammann & Bäumler vergeben.
Die ersten Ergebnisse liegen nun vor. Berechnungen haben ergeben, dass bei Extremhochwasser das bisher vorgesehene Hochwasserrückhaltebecken mit Ausbau des Dammes am Mühlenweiher zu klein wäre. Planungsbüro und Wasserwirtschaftsamt haben nun vorgeschlagen, den Damm ca. 180 m nach Osten zu verlegen, um das erforderliche Speichervolumen zu erreichen.
Die über den jetzigen Weiherdamm führende Straße würde bestehen bleiben. Bei Extremhochwasser wäre diese Straße kurzzeitig überflutet und nicht befahrbar. Größere Schäden wären jedoch nicht zu erwarten, weil das gestaute Wasser nur langsam absinkt und deshalb die Straße nicht beschädigt würde. Sollte der Damm, so wie oben beschrieben gebaut werden, sind Grundstücksverhandlungen notwendig, weil hier Privatgrund betroffen ist.
Bisher wurden für die Entnahme von Wandkies aus der gemeindeeigenen Kiesgrube an der Dessaustraße und für das Einbringen von Aushub von Bürgern der Gemeinde Burggen keine Gebühren verlangt. Der Gemeinderat hat nun ab Januar 2005 für die Gemeindekiesgrube eine neue Gebührenregelung beschlossen, welche ab sofort für alle einheimischen Privatpersonen gilt.
Entnahme von Wandkies: unter 20 cbm frei, über 20 cbm 2,00 €/cbm.
Auf gar keinen Fall darf Schutt oder sonstiger Abfall eingebracht werden.
Vor kurzem wurde uns gemeldet, dass alte Teppiche und Autoreifen vor dem verschlossenen Tor abgeladen wurden. Wenn wir in einem solchen Fall den Verursacher in Erfahrung bringen werden wir Anzeige erstatten. Wir mussten auch feststellen, dass Aushub in dem Bereich abgeladen wurde, wo noch Kiesentnahme stattfindet. Aushub deshalb bitte nur über die Zufahrt beim nördlichen Tor abkippen.
Da die Kiesgrube laufend vom Landratsamt kontrolliert wird, müssen wir seitens der Gemeinde stets darauf achten, dass die Bewirtschaftung der Kiesgrube den Vorschriften entsprechend abläuft. Jede Kiesentnahme sowie jede Aushubanlieferung muss bei der Gemeinde gemeldet werden.
Die Altpapiersammlung der Kegler wird vom 4.6.2005 auf den 28.5.2005 vorverlegt.
In der Vergangenheit sind vermehrt Anfragen bei der Gemeinde bzgl. der Aufstellung einer Urnenwand im Friedhof in Burggen eingegangen. In vielen Gemeinden sind bereits Urnenwände vorhanden. Da die Tendenz zukünftig eher zu Urnenbestattungen geht, ist der Gemeinderat nicht abgeneigt, eine Urnenwand zu errichten. Die Urnenwand soll so angelegt werden, dass eine Erweiterung jederzeit möglich ist.
Wer an einem Urnenfach interessiert ist, soll sich in den nächsten Wochen bei der Gemeinde melden. Die Gemeinde möchte, wenn möglich, einen Teil der Urnenfächer verkaufen, um die Kosten für die Urnenwand möglichst niedrig zu halten.
Die neuen Straßenlampen an der Ortsdurchfahrt sind bereits alle mit den stromsparenden gelben NAV-Lampen bestückt. Auch an anderen Straßen sind bereits solche Lampen vorhanden. Der Gemeinderat hat nun vor kurzem beschlossen, alle Straßenlampen, bei denen ein Wechsel auf NAV ohne größere Kosten möglich ist, umzurüsten.
In Burggen werden nun in nächster Zeit 22 und in Tannenberg 12 Straßenleuchten umgerüstet. Die Leuchten, bei denen eine Umrüstung kostspieliger ist, sollen in den nächsten Jahren nach und nach ausgewechselt werden.
Nachdem bereits in den vergangenen Jahren eine Teilfläche des Daches der Kläranlage an zwei Burggener Familien verpachtet wurde, hat nun die Gemeinde selbst auf der restlichen Fläche des südlichen Daches eine 28,8 KWp Photovoltaikanlage montieren lassen. Die Anlage, die je zur Hälfte von den beiden Burggener Firmen Rudolf Fischer und Markus Höfler installiert wurde, ging nun Anfang April ans Netz.
In der Gemeinde Burggen ist für die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen auf dem Weichberg ein Standort ausgewiesen. Das jedoch die Errichtung von Mobilfunksendemasten bis zu einer Höhe von 10 m genehmigungsfrei ist, könnte eine Sendeanlage im Ortsbereich nicht verhindert werden. Bezugnehmend auf die Füssener Initiative im Hinblick auf die Errichtung von Mobilfunksendemasten bzw. -anlagen, sowie dem Bestreben nach mehr Einfluss der Gemeinde auf die Genehmigung von Sendemasten bei deren Errichtung, beschließt die Gemeinde Burggen folgende Petition an die Landes- und Bundesgesetzgebung zur Reduzierung der deutschen Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung und Einführung der allgemeinen Genehmigungspflicht von Mobilfunksendeanlagen unter Einbeziehung der Kommunen: Um in Zukunft bei Fragen der Mobilfunkversorgung in Burggen ein größeres Mitspracherecht zu haben, fordern wir von unserer Landes- und Bundesgesetzgebung
- eine Reduzierung der deutschen Grenzwerte auf den eine optimale Mobilfunkversorgung gewährleistenden minimalsten Wert, unter Berücksichtigung thermischer und athermischer Effekte. Hier ergeht der Vorschlag, sich an dem im Februar 2002 angeglichenen ""neuen Salzburger Vorsorgerichtwert", das sind 10 µ W/m² im Freien und 1 µ W/m² im Inneren, zu orientieren.
- die Einführung einer allgemeinen Genehmigungspflicht für Mobilfunksendeanlagen durch die Kommune. Hier ergeht der Vorschlag, die Prüfung eines Bedarfs (ähnlich den Bestimmungen zur Gewerbeansiedlung) der Kommune anheim zu geben.
Obwohl immer wieder darauf hingewiesen wird, ist zu beobachten, dass Bäume und Sträucher welche in öffentliche Grundstücke hineinragen, nicht zurückgeschnitten werden. Die Grundstückseigentümer, welche an öffentlichen Grundstücken anliegen, werden hiermit wiederum aufgefordert, im eigenen Interesse ihre Bäume und Sträucher so weit zurückzuschneiden, dass ein Freiraum an Gehsteigen von mind. 2,50 m und bei Straßen von mind. 4 m Höhe besteht. Bei Unfällen und Beschädigungen durch in den Straßenraum hineinragende Äste kann der Grundstückseigentümer schadenersatzpflichtig gemacht werden.
Ein weiterer Punkt, der immer wieder zu Beschwerden Anlass gibt, ist die sichtbehindernde Bepflanzung von Straßeneinmündungen. Die betroffenen Grundstücksbesitzer werden aufgefordert, darauf zu achten, dass Bäume und Sträucher an den Einmündungen die Sicht nicht behindern.
Die Landwirte werden gebeten bis spätestens 30. April 2005 eine Kopie des Viehverzeichnisses 2005 (Anlage2 zum Mehrfachantrag) bei der Gemeinde abzugeben, damit die Viehabzugspauschale bei der Wasser- bzw. Abwasserabrechnung berücksichtigt werden kann.