In der Gemeinderatsitzung vom 22.06.2005 hat der Gemeinderat beschlossen, die Arbeiten an der Planung des Hochwasserrückhaltebeckens, um Kosten zu sparen, bis auf weiteres zu stoppen.
Der Grund für diesen Beschluss war: Das Bayer. Umweltministerium hat die Auszahlung von Zuschüssen für kommunale Trinkwasser-, Abwasser- und Flutschutzprojekte bis mindestens 2007 auf Eis gelegt. Zum Zeitpunkt der Vergabe des Planungsauftrages an das Ing. Büro Ammann & Bäumler lag der Fördersatz für Hochwasserschutzprojekte noch bei 75 %. Aufgrund des Sommerhochwassers 2005 stellen nun der Bund sowie der Freistaat zusätzliche Fördermittel für staatliche und kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen zur Verfügung.
Bürgermeister Selzle hat nun Anfang September in dieser Angelegenheit ein Schreiben an Herrn Dr. Werner Schnappauf, Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz gerichtet. In Beantwortung dieser Anfrage teilt Herr Minister Schnappauf der Gemeinde u. a. folgendes mit: „Sobald Ihre Planung baureif und die wasserrechtliche Genehmigung der Maßnahme erfolgt ist, können Sie einen entsprechenden Förderantrag für den Bau des Rückhaltebeckens stellen.“
Leider ist jedoch zur Zeit weder vom Umweltministerium, noch vom Wasserwirtschaftsamt eine garantierte Zusage für den Erhalt von Fördermitteln und der Zuwendungshöhe zu bekommen. Wir haben in dieser Angelegenheit auch unsere Landtagsabgeordnete Renate Dodell eingeschaltet, sie hat uns zugesagt, die Gemeinde Burggen in Sachen Hochwasserschutz zu unterstützen.
Demnächst muss der Gemeinderat nun entscheiden, ob die Planung aufgrund der veränderten Sachlage fertiggestellt wird, um einen Förderantrag stellen zu können oder ob abgewartet wird, bis wir für entsprechende Zuwendungen eine garantierte Zusage bekommen.
Im Frühjahr dieses Jahres wurden alle volljährigen Gemeindebürger, die nicht selbst Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind, in einem persönlichen Schreiben der Gemeinde Burggen um eine freiwillige Spende für die laufenden Aufwendungen unserer Feuerwehren gebeten.
Bei dieser Aktion ist ein Betrag von insgesamt 10.185 € zusammengekommen. Rund 75 Spender haben 50 € bzw. eine noch höhere Summe einbezahlt. Besonders erfreulich war eine Großspende von 2.000 €. Bei allen Spendern möchten wir uns sehr herzlich bedanken!
Ab dem 01.11.2005 wird die Gesichtsbiometrie in Reisepässen eingeführt, dafür werden neue Anforderungen an die Passbilder gestellt. An Hand einer neuen Foto-Mustertafel und einer Schablone, welche bei der VGem. aufliegt, muss die Biometrietauglichkeit der Passbilder feststellt werden. Sie können auch bereits vorab unter www.bundesdruckerei.de (Behördenservice, ePass Foto-Mustertafel) kontrollieren, ob Ihr Passbild den Anforderungen entspricht. Wir bitten um Beachtung, da nur Passbilder verwendet werden können, welche genau den Anforderungen entsprechen.
Der Preis für den neuen Reisepass beträgt bis 26 Jahre 37,50 € (5 Jahre Gültigkeit), ab 26 Jahre 59 € (10 Jahre Gültigkeit).
Kinderreisepässe
Wir bitten auch um Beachtung, dass ab dem 01.11.2005 Kinderreisepässe nur noch mit Lichtbild ausgestellt werden dürfen, auch schon bei Babys oder Kleinkindern. Auch hier gelten die Vorschriften der neuen Foto-Mustertafel (bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr sind allerdings Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig). Außerdem benötigen wir Größe und Augenfarbe der Kinder.
Die alten grünen Kinderausweise dürfen nur noch bis zum 31.12.2005 verlängert werden. Ab 01.01.2006 muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden.
Einreisebestimmungen
Über Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Einreisebestimmungen können sich Reisende unter www.auswaertiges-amt.de (Länder- und Reiseinformation, Einreisebestimmungen) oder www.us-botschaft.de informieren.
Turnusgemäß findet im nächsten Jahr der Besuch in Nesmy statt. Pfingsten 2006 (Abfahrt: 02.06.2006 abends, bis 07.06.2006) werden wir unsere Partnergemeinde besuchen. Wer an dieser Fahrt teilnehmen möchte, kann sich jetzt schon in der Gemeindekanzlei (Tel. 251) oder bei Frau Nägelein (Tel. 8167) anmelden. Das Programm wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Beim Ablesen der Wasserzähler wurde auch heuer wieder bei einigen Haushalten ein erhöhter Wasserverbrauch festgestellt, der auf defekte Wasserleitungen oder Druckventile zurückzuführen ist. Wir bitten deshalb wiederum alle Hausbesitzer, regelmäßig während des Jahres den Wasserverbrauch über den Zähler zu kontrollieren, damit ein hoher Wasserverlust in den Haushalten vermieden werden kann. Eine Ermäßigung der Einleitungsgebühr ist nicht mehr möglich, der auf dem Wasserzähler abgelesene Verbrauch wird von der Gemeinde voll in Rechnung gestellt.
Seit längerem besteht im südlichen Bereich unserer Gemeinde eine Zone mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern. Folgende Straßen gehören dazu: Bergstraße, Eschleweg, Im Eschle und Blumenstraße. Immer wieder kommen Beschwerden von Bürgern über Fahrer von Kraftfahrzeugen, die sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Wir appellieren auf diesem Weg an alle Fahrzeuglenker, die Geschwindigkeitsbegrenzung in dieser Zone einzuhalten.
Alleinstehende Steuerpflichtige erhalten die Steuerklasse II, wenn sie mit mind. einem Kind, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EstG oder Kindergeld zusteht, eine Haushaltsgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung bilden und der Steuerpflichtige und sein Kind in der gemeinsamen Wohnung gemeldet sind. Als alleinstehend gelten Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag oder Kindergeld zu oder es handelt sich um ein Kind, das seinen gesetzl. Grundwehr- bzw. Zivildienst ableistet oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt. Steuerpflichtige die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, erhalten die Steuerklasse II nicht.
Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen für die Steuerklasse II vor und soll auf Ihrer Lohnsteuerkarte die Steuerklasse II eingetragen werden, erhalten Sie den entsprechenden Antrag bei der Verwaltungsgemeinschaft Bernbeuren. Bereits vorliegende Anträge gelten weiterhin.
Liegen bei Ihnen die dargestellten Voraussetzungen allerdings nicht mehr vor oder sind diese im Laufe des Kalenderjahres weggefallen, sind sie verpflichtet, Ihre Lohnsteuerkarte umgehend ändern zu lassen (§ 39 Abs. 4 Satz 1 EstG). Diese Änderung ist auch in Ihrem Interesse, weil Sie dadurch Steuernachzahlungen an Ihr Finanzamt vermeiden können. Wir bitten um Beachtung.
Da der nächste Winter vor der Tür steht weisen wir wieder darauf hin, dass die Gehwege an Werktagen grundsätzlich zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr von Schnee freigehalten und bei Glatteis oder Schneeglätte ausreichend gestreut werden müssen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Wer keinen Gehweg vor dem Haus hat, muss laut geltender Verordnung entlang der Fahrbahn einen 1 Meter breiten Streifen für die Fußgänger freihalten. Selbst für Besitzer unbebauter Grundstücke gibt es keine Ausnahme. Auch sie müssen dafür sorgen, dass in dieser o.g. Zeit vor ihrem Gelände geräumt und gestreut ist. Diesen Anordnungen soll man im eigenen Interesse gewissenhaft nachkommen. In diesem Zusammenhang hat die Bayer. Versicherungskammer mitgeteilt, dass nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes, die Gemeinden grundsätzlich nicht verpflichtet sind, die Fahrbahnen bei Winterglätte zur Sicherung des Fahrverkehrs zu streuen.
Da im letzten Winter einige Gehsteige schlecht, oder gar nicht geräumt wurden, bitten wir deshalb die Grundstückseigentümer eindringlich, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen.
Der Sammeltermin zur Untersuchung der landw. Zugmaschinen findet für Burggen am Mittwoch, 30.11.2005 von 8.00 – 14.00 Uhr an der Stockhütte und für Tannenberg am Mittwoch, 30.11.2005 von 15.00 – 16.30 Uhr am Feuerwehrhaus statt.
Der Veteranen- und Reservistenverein bedankt sich bei allen Bürgern, aus Burggen und Haslach, sehr herzlich für die zahlreichen Geldspenden. Die Reservisten haben die restaurierte Veteranenfahne am 23.10.2005 von der Fa. „Kössinger“ abgeholt. Sie wird dann am Veteranenjahrtag das erstemal vorgestellt. Ein weiterer Besichtigungstermin für alle Bürger wird noch bekannt gegeben.
Am Samstag, 19. Nov. 2005, 20.00 Uhr in der Turnhalle Burggen: Allgäuer Musik-Kabarett „So schnell wird ma zum Habersock – Josef Haberstock als Broadway-Joe.“ Wenn Josef Haberstock als Broadway-Joe in seinem Allgäuer Dialekt loslegt, sind 3 Stunden Lachen garantiert.
Kartenvorverkauf TSV Burggen (Tel. 08860/669).
Der Arbeitskreis Dorfgeschichte organisiert eine Krippenausstellung, die am 2. Adventwochenende stattfindet. Es haben sich bereits Bürger gemeldet, die zur Ausstellung ihrer Krippen bereit sind. Um aber eine Vielfalt an Krippendarstellungen zu erreichen, was Größe, Material, Form, Alter und Stil betrifft, freut sich der Arbeitskreis über jede weitere Meldung. Anmeldungen nehmen bis 18.11.2005 entgegen: Bruno Faller (Tel. 1320), Erwin Mayer (Tel. 465), Gemeinde Burggen (Tel. 251). Die Öffnungszeiten werden noch durch Aushang und Presse bekannt gegeben. Über zahlreichen Besuch würden wir uns freuen. „Arbeitskreis Dorfgeschichte“