Ein Klick auf das Logo öffnet die Startseite
 

.


Mitteilungsblatt Dezember 2007

 

Hochwasserschutz

Im Mitteilungsblatt vom August 2007 war neben einer Information zum gegenwärtigen Stand der Planung auch eine Planskizze des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens, das westlich von Burggen am Eschenbach beim Mühlenweiher entstehen soll, abgedruckt. Inzwischen haben wir vom Wasserwirtschafts¬amt die vorzeitige Baufreigabe erhalten. Da wir die Zusage vom WWA, wie auch von Herrn Peter Frei vom Umweltministerium erhalten haben, dass wir für unser geplantes Bauvorhaben zum Hochwasserschutz den zur Zeit noch geltenden Höchstfördersatz von 75 % bekommen werden, hat der Gemeinderat beschlossen, das Hochwasserrückhaltebecken zu bauen. Das Planungsbüro Ammann und Bäumler hat daraufhin die Ausschreibung vorgenommen. Sechzehn Firmen haben ein Angebot abgegeben. Günstigster Bieter war die Firma Hubert Schmid aus Marktoberdorf mit einer Angebotssumme von 1.117.556 €.

In der Sitzung vom 29.10.2007 hat der Gemeinderat der Fa. Hubert Schmid den Auftrag für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens erteilt. Sobald die Witterung es erlaubt, wird mit den Bauarbeiten begonnen.

 

 

Räum- und Streupflicht

Aus gegebenem Anlass weisen wir wieder darauf hin, dass die Gehwege an Werktagen grundsätzlich zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr von Schnee freigehalten und bei Glatteis oder Schneeglätte ausreichend gestreut werden müssen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum oder Besitz erforderlich ist.  Wer keinen Gehweg vor dem Haus hat, muss laut geltender Verordnung entlang der Fahrbahn einen 1 Meter breiten Streifen für die Fußgänger freihalten. Selbst für Besitzer unbebauter Grundstücke gibt es keine Ausnahme. Auch sie müssen dafür sorgen, dass in der o.g. Zeit vor ihrem Gelände geräumt und gestreut ist. Diesen Anordnungen sollte man im eigenen Interesse gewissenhaft nachkommen. Teuer kann es auch werden, wenn man mit seinem Wagen die Fahrbahn zuparkt, dass der Räum- und Streudienst  behindert wird oder seine Arbeit gar völlig einstellen muss. In extremen Fällen können diese rücksichtslosen Parker für die Folgen von Unfällen haftbar gemacht werden.

Die Bayer. Versicherungskammer hat mitgeteilt, dass nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes, die Gemeinden grundsätzlich nicht verpflichtet sind, die Fahr¬bahnen bei Winterglätte zur Sicherung des Fahrverkehrs zu streuen. Wir bitten deshalb die Grundstückseigentümer eindringlich, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen.

 

 

Verbot zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände an Silvester

Die Gemeinde Burggen ordnet an, dass pyro¬technische Gegen¬stände der Klasse II im gesamten Ge¬meindebereich von Burggen und im Ortsteil Tannenberg innerhalb eines Abstandes von 200 m  der bebauten Ortsteile vom 31.12. 2007 (Silvester) 23.00 Uhr bis 1.1.2008 (Neujahr) 24.00 Uhr, nicht abgebrannt werden dürfen. Zuwiderhandlungen stellen nach § 46 der 1. Sprengstoffverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

 

 

Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände

- Beseitiung von Müll

Die Gemeinde Burggen appelliert an die Bevölkerung, den beim Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anfallenden Müll wieder zu beseitigen bzw. wieder nach Hause zu nehmen.

 

 

Der neue Reisepass

 jetzt „ePass“ genannt – Infos auch unter www.ePass.de

Wie bereits bekannt, sind seit November 2005 für den ePass biometrische Fotos erforderlich. Ab diesem Zeitpunkt werden zusätzlich noch zwei Fingerab¬drücke ge¬speichert. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung mit Hilfe von Scannern aufgenommen. Der Finger wird auf eine Glasscheibe gelegt und sekundenschnell erfasst – ganz ohne Stempelfarbe.

Für Kinder gilt. Ein ePass mit Fingerabdrücken wird im Regelfall für Jugendliche ab 12 Jahren ausgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern und für das Reiseland USA wird für ein Kind ein ePass ausgestellt. Fingerabdrücke sind erst ab sechs Jahren erforderlich. Die Kosten für den ePass bleiben unverändert.

Damit liegt der deutsche ePass beim internationalen Preisvergleich im unteren Drittel.

Sonstige Neuerungen zum 1. November bzw. Informationen zum Pass- und Ausweiswesen

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de (Länderreiseinformationen)

   

Personalausweis: (i.d.R. ab 12 J.) 

wahlweise:  normales oder biometrisches Foto

Gültigkeit:    6 Jahre für Personen unter 24 Jahre

 10 Jahre für Personen ab 24 Jahre

Kosten 8 €,  der erste Personalausweis ist frei

Vorläufiger Personalausweis (für kurzfristig anstehende Reisen):

wahlweise:  normales oder biometrisches Foto

Gültigkeit:   3 Monate

Kosten 8,50 €

ePass (32 Seiten):   

biometrisches Foto

Fingerabdruck von zwei unterschied¬lichen Fingern

kein Kindereintrag mehr möglich 

ePass Express, innerhalb 72 Std. möglich

ePass mit 48 Seiten möglich

Gültigkeit:     6 Jahre für Personen unter 24 Jahre

                  10 Jahre für Personen ab 24 Jahre

Gebühr:  ePass  59,00 €

ePass (unter 24 J.) 37,50 €

Gebühr für Sonderpässe:

ePass Express 91,00 €

ePass Express (unter 24 J.) 69,50 €

ePass 48 Seiten 81,00 €

ePass 48 Seiten (unter 24 J.) 59,50 €

ePass Express 48 Seiten                            113,00 €

ePass Express 48 Seiten (unter 24 J.) 91,50 €

Vorläufiger Reisepass (für kurzfristig anstehende Reisen): 

biometrisches Foto

Gültigkeit 1 Jahr

Kosten 26 €

kein Kindereintrag mehr möglich

     

Kinderreisepass:   

ab 1. Nov. vollwertiger Reisepass

biometrisches Foto (auch von Babys)

für Kinder bis 12 Jahre

Gültigkeit 6 Jahre, Verlängerung bis max. 12 Lebensjahr

Kosten 13 €, Verlängerung 6 €

beide Elternunterschriften

Kinder ab 10 Jahre müssen auch selber unterschreiben.

 

 

Mitteilung der EVA Erbenschwang

 – Ausgabe der Wertstoffsäcke „gelb“ -

Wie uns die EVA mitgeteilt hat, ist auch in der Gemeinde Burggen die Ausgabe von „gelben“ Wertstoffsäcken sehr angestiegen

Laut EVA lässt sich dies weder mit einer Verschlechterung der Qualität, noch mit einem spürbaren Anstieg der Einwohnerzahlen begründen.

Da die Anzahl der Gelben Säcke vom Dualen System Deutschland entsprechend der Einwohnerzahlen kontingentiert wird, müssen die Zusatzkosten für einen überhöhten Verbrauch von der EVA selbst getragen werden.

Wir bitten deshalb alle Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde, verant¬wortungsvoll mit dem Verbrauch der gelben Säcke umzugehen.

 

 

Papiertonne privater Entsorger bedroht Altpapier-Sammelsystem im Landkreis

Die EVA GmbH informiert darüber, dass der Remondis-Konzern durch eine Beilage im Kreisboten für seine kostenlose Papiertonne wirbt. Diese Papiertonne soll nicht nur bei Gewerbebetrieben aufgestellt werden; vielmehr werden gezielt private Kunden und damit Bürgerinnen und Bürger beworben.

Dieses Angebot bietet nichts, was wir nicht schon haben. Diese Aktion bedroht unser in Bayern einzigartiges, allein von über 180 Landkreis-Vereinen getragenes Sammelsystem für Altpapier empfindlich.

Die örtlichen Vereine leisten Vorbildliches: Bei jedem Wetter, zu jeder Jahreszeit wird flächendeckend im gesamten Landkreis bei allen Haushalten und Betrieben der Graue Papiersack zu kurzen, regelmäßigen Zeitabständen abgeholt. Kostenlos!

Das dafür erzielte Entgelt kommt den vielfältigen karitativen und gemeinnützigen Auf¬gaben der Vereine zugute. Mit der Papiertonne sinken diese Einnahmen; jede aufge¬stellte Papiertonne wird die Einnahmen der Vereine um bis zu 50 € jährlich schmälern. Jeder Bürger bzw. jedes Familienmitglied unterstützte mit seinen Papiersäcken die Vereine mit rund 5 € im vergangenen Jahr.

Für was – eine Konzerntonne? Damit die Erlöse aus der Vermarktung des Altpapiers an einen Konzern gehen, weit weg von unserer Region und die Vereine sicher kalkulierbare Einnahmen verlieren. Wenn das bewährte System mit den Vereinen verloren geht, ist dies kaum mehr neu aufzubauen, im Fall dass sich die Fa. Remondis wegen evtl. unattraktiverer Altpapierpreisen aus dem Markt zurückzieht.

Die EVA GmbH wird in Abstimmung mit Herrn Landrat Braun gegen die Einführung der Papiertonne kämpfen. Der erfolgreichste Weg ist sicherlich, dass die Bürger diese Offerte umfassend ignorieren.

Wir bitten um Unterstützung, wo und wie es Ihnen im Interesse unserer Vereine auch immer möglich ist.

Es kommt auf jede Tonne an, die nicht aufgestellt wird.

 

 

Schutzimpfung gegen Rauschbrand und Pararauschbrand für Rinder

Anmeldungen zur Rauschbrand- und Pararauschbrand-Schutz¬impfung nimmt die Gemeindekanzlei Burggen bis spätestens 10. Januar 2008 entgegen.

 

 

Rückschnitt von Sträuchern und Hecken

Wir weisen darauf hin, dass die Grundstückseigen¬tümer, welche an öffentlichen Straßen anliegen, im eigenen Interesse ihre Bäume und Sträucher so weit zurückschneiden, dass ein Freiraum an Gehstei¬gen von mind. 2,50 m und bei Straßen von mind. 4 m Höhe besteht. Bei Unfällen und Beschädigungen durch in den Straßenraum hineinragende Äste kann der Grundstückseigentümer schadenersatzpflichtig gemacht werden.

Ein weiterer Punkt, der immer wieder zu Beschwerden Anlass gibt, ist die Sicht behindernde Bepflanzung von Straßeneinmündungen. Die betroffenen Grundstücksbesitzer werden aufgefordert, darauf zu achten, dass Bäume und Sträucher an den Einmündungen die Sicht nicht behindern.

 

 

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern an Feldwegen

Auch an einigen Feldwegen müssen die Bäume und Sträucher unbedingt zurück geschnitten werden. Betroffene Grundeigentümer, die den Rückschnitt nicht selber ausführen wollen, sollen sich bei der Gemeinde melden. Bei einem Sammeltermin werden dann über den Maschinenring mit einer an einem Schlepper angebauten Astschere die Wege frei geschnitten.

Für den Einzelnen reduzieren sich durch die Sammelaktion die Kosten, weil die Anfahrtszeit nur einmal berechnet wird.

 

 

Wasserverbrauch

Wie bereits in den letzten Jahren, wurde auch heuer wieder bei einigen Haushalten beim Ablesen der Wasseruhren ein erhöhter Wasserverbrauch festgestellt, der auf defekte Wasserleitungen oder Druckventile zurückzuführen ist. Wir bitten deshalb wiederum alle Hausbesitzer, regelmäßig während des Jahres den Wasserverbrauch über den Zähler zu kontrollieren, damit ein hoher Wasserverlust in den Haushalten vermieden werden kann. Eine Ermäßigung der Einleitungsgebühr ist nicht mehr möglich.

 

 

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008

 – Teilnehmer gesucht

Wo bleibt mein Geld? Führung eines Haushaltsbuchs bringt doppelten Gewinn

Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung sucht private Haushalte, die an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 teilnehmen wollen. Ziel dieser Erhebung ist es, Informationen über die Konsumausgaben sowie die Einkommens- und Vermögens (bzw. Schulden-)Situation privater Haushalte zu gewinnen.

Hierfür halten die Teilnehmer drei Monate lang die Einnahmen und Ausgaben ihres Haushalts in einem Haushaltsbuch fest. Hierdurch verschaffen sich die teilnehmenden Haushalte auch selbst einen Überblick über ihre finanzielle Situation, außerdem erhalten sie eine finanzielle Anerkennung von 70 Euro. Die Ergebnisse der EVS dienen z.B. der Preisindexberechnung oder sozialpolitischen Entscheidungen.

Das Bayerische Landesamt sucht rund 11 000 Ein- und Mehrpersonenhaushalte, die auf freiwilliger Basis an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 teilnehmen. Die Ergebnisse der EVS, die bundesweit alle fünf Jahre stattfindet, sind eine wichtige Basis z.B. für die Preisindexberechnungen (Inflationsrate) oder die Regelsätze der Sozialhilfe. Politik, Wissenschaft und Wirtschaft benötigen zuverlässige statistische Informationen über die wirtschaftliche Lage privater Haushalte. Die Ergebnisse der EVS z.B. zur Ausstattung privater Haushalte mit langlebigen Gebrauchsgütern, zu Einnahmen und Ausgaben sowie zur Vermögensbildung sind eine wichtige Grundlage für Analysen und künftige sozialpolitische Entscheidungen. Die Ergebnisse der Erhebung werden in Statistischen Berichten veröffentlicht und stehen damit allen Interessierten zur Verfügung.

Zum Ablauf: Im Januar 2008 beantworten die Teilnehmer den ersten Fragebogen mit Allgemeinen Angaben zum Haushalt und zu seiner Ausstattung mit langlebigen Gebrauchsgütern. Dies ist auch via Internet möglich. Ebenfalls am Jahresanfang erhalten die teilnehmenden Haushalte einen Fragebogen zum Geld- und Sachvermögen. Danach werden ein Quartal lang in einem Haushaltsbuch Einnahmen und Ausgaben festgehalten. Der damit verbundene Aufwand zahlt sich für die Teilnehmer doppelt aus: Zum einen bekommen sie einen guten Überblick darüber, wo ihr Geld bleibt. Zum anderen erhalten Sie nach Abschluss der Erhebung als Dankeschön eine finanzielle Anerkennung von 70 Euro.

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik ist der Datenschutz umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Interessenten können sich per e-Mail (evs2008(at)statistik.bayern.de), via Internet (www.statistik.bayern.de/evs2008), telefonisch (kostenfrei unter 0800-6738057) oder schriftlich an das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Sachgebiet 56, Postfach 11 63, 97401 Schweinfurt wenden.

 

 

 

Innerörtliche Verkehrssicherheit

Der Vorschlag einer Familie, auf die Einrichtung von Tempo-30-Zonen im Schulbereich, im Bereich der St.-Anna-Straße, der Dessaustraße und des Sportplatzweges wurde vom Gemeinderat eingehend diskutiert. Da dies jedoch Bezugsfälle für alle anderen Straßen schaffen würde, wurde dies nicht befürwortet. Zudem ist die Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzungen sehr schwierig.

An die Bevölkerung wird deshalb appelliert, sich vor allem auch wegen der Kinder, im Straßenverkehr besonders in gefährlichen Straßenzügen, sensibel zu verhalten.

 

 

Kirchenchor Burggen

Unser Chor zählt zur Zeit ungefähr 30 Mitglieder im Alter von 18 – 75 Jahren, wobei wir vor allem bei den Männern Verstärkung brauchen können – ganz besonders würden wir uns auch über junge Männer freuen – traut euch und schaut einfach einmal bei uns vorbei. Aber auch Frauen, die Freude am Singen und einer netten Gemeinschaft haben, sind herzlich willkommen. Neue bzw. Neugierige können gerne beim Chorleiter Josef Kirchhofer, Tel. 08868/1302, anrufen und sich unverbindlich informieren oder einfach an einem Freitag um 20.15 Uhr zur Chorprobe ins Feuerwehrhaus kommen und hineinschnuppern.

Neben verschiedenen Gottesdiensten, die wir während eines Jahres mitgestalten

(z. B. Ostern, Kommunion, Maiandacht, Pfingsten, Patrozinium „St. Anna“, Erntedank, Kirchweih, Allerheiligen, Advent, Weihnachten, sowie Hochzeiten und Beerdigungen), kommt auch die Geselligkeit, z. B. bei Chorausflügen oder Ständchen, nicht zu kurz.

Folgende Gottesdienste werden vom Kirchenchor Burggen in den nächsten Wochen mitgestaltet:

Christmette am 24.12.07 um 22.30 Uhr

Patroziniumsfest St Stephan am 26.12.2007 um 10.15 Uhr (mit Orchester)

Messe zu Heilig Drei König – Vorabendmesse am 05.01.2008 um 19.30 Uhr

Ein Hinweis vor Weihnachten:

Die CD des Burggener Kirchenchores aus dem Jahr 2003 ist nach wie vor bei der Bäckerei Hölzle zu einem Preis von 10,00 € erhältlich.

 

 

Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung

bedanken Sich bei der Bevölkerung

für das entgegengebrachte Vertrauen und Verständnis

für getroffene Entscheidungen

und wünschen allen Bürgern

zum Weihnachtsfest besinnliche Stunden

und im Neuen Jahr

Gesundheit, Glück und Erfolg.