Aktuell liegen keine Bekanntmachungen vor.

Information für alle Vermieter in der Gemeinde

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 wird es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben.

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Vermieter. Diese sind nach §19 BMG dazu verpflichtet bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
Künftig ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung auszustellen, die zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt wird.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:

1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers,

2. Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,

3. Anschrift der Wohnung sowie

4. Namen der meldepflichtigen Personen.

Ein Mustervordruck liegt in der Gemeinde aus oder kann hier heruntergeladen werden.

Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung sollte der Gemeinde wenn möglich schon vor dem Tag der Anmeldung vorliegen, bzw. am Tag der Anmeldung vom zuziehenden Mieter vorgelegt werden.

Die Verwaltung