Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten unabhängigen Wahlausschuss die Schöffen gewählt werden.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Bewerben können sich Personen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Rieden am Forggensee oder Roßhaupten haben und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

 

Schöffen wirken als ehrenamtliche Richter in gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz mit bei Strafverfahren gegen Erwachsene. Jugendschöffen sind in Verfahren, in denen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren oder Heranwachsende bis unter 21 Jahre angeklagt sind und die mittelschwere oder schwere Straftaten zum Gegenstand haben, beteiligt. Darüber hinaus sind Schöffen in allen Berufungsangelegenheiten beteiligt. Schöffen nehmen in der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der Berufsrichter wahr. Sie sollen bei der Fest­stellung des Sachverhalts und der Beurteilung von Tat und Täter ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen.

Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Lebenserfahrung, die ein Jugendschöffe mitbringen muss, kann sowohl aus beruflichen Erfahrungen (beispielsweise durch die Beschäftigung an einer Schule oder im Jugendamt) als auch aus privaten Erfahrungen (beispielsweise durch eine Tätigkeit in einem Verein oder durch Elternschaft) resultieren. Es werden geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung gesucht.

Informationen zum Schöffenamt und zur Wahl finden Sie unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.

 

Personen, die als Schöffe/Schöffin tätig sein möchten, bitten wir, sich bis 31. März 2023  bei der Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten zu bewerben. Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte das hier abrufbare Formblatt.

Bewerbungen als Jugendschöffe/Jugendschöffin sind bis zum 31. März 2023  unmittelbar beim Jugendamt Ostallgäu (Schwabenstr. 11, 87616 Marktoberdorf) einzureichen. Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte das unter hier abrufbare Formblatt (extern über www.landkreis-ostallgaeu.de).